Teilzeit-Sabbatical
Immer mehr Arbeitnehmende möchten während ihres Arbeitslebens ein Sabbatical machen, also eine individuell zwischen dem Arbeitnehmenden und Arbeitgeber vereinbarte länger-andauernde Sonderurlaubs-Zeit (meist mehrere Monate bis hin zu einem Jahr).
Der Arbeitnehmende bleibt in dieser Zeit in dem Unternehmen angestellt und kehrt danach wieder zurück.
Eine Variante kann es sein, in dieser Zeit sogenannten “unbezahlten Urlaub” zu nehmen und zuvor privat einen finanziellen Puffer anzusparen oder einen Kredit aufznehmen.
Als weitere Alternative, um während der Auszeit trotzdem weiterhin finanzielle Einnahmen zu generieren und sozialversichert zu sein, wird jedoch oft vereinbart, dass das Gehalt vor der Reise trotz gleichhohem Arbeitsumfang nur noch zu einem gewissen Teil ausgezahlt und der Rest auf einem Gehalts-Konto angespart wird. Dieser wird dann während der Reise weiterhin ausgezahlt.
Beispiel: Du arbeitest 40 Stunden pro Woche und vereinbarst 6 Monate vor der Reise nur noch 50% Deines Gehalts zu erhalten. Die restlichen 50% werden dann 6 Monate lang während Deiner Auszeit ohne, dass Du arbeitest, monatlich ausgezahlt. Zusätzlich können auch Zeitwertkonten mit Überstunden und Resturlaub gefüllt und im Sabbatical dann abgebaut werden.
Durch Holiday Office ergibt sich nun noch eine dritte Möglichkeit: das “Teilzeit-Sabbatical”.
Heißt, man reduziert für den Holiday Office-Zeitraum seine Arbeitszeit (z.B. ebenfalls um 50%, also von 40 auf 20 Stunden pro Woche).
Der Arbeitnehmende arbeitet dann z.B. nur halbtags am Vormittag und nutzt den Nachmittag (oder umgekehrt) für Freizeitaktivitäten. Aber auch ein wochenweiser Wechsel zwischen Arbeit und Urlaub wäre denkbar.
Auch hier erhält man dann für den Reise-Zeitraum noch 50% seines Gehalts (da man ja vor Ort weiterhin 50% arbeitet), muss aber in den Monaten davor nicht auf einen Teil des Gehalts verzichten.
Da es sich um eine individuell-gestaltbare Vereinbarung zwischen den Parteien handelt, kann dieses Modell flexibel angepasst werden, solange alle arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen z.B. im Bezug auf die maximale Arbeitsdauer, und sonstige Richtlinien eingehalten werden.
Beachtet hierzu jedoch unbedingt die verschiedenen Bestimmungen im Bezug auf die Dauer der Reise und den Zielort (Inland, EU, Nicht-EU) sowie deren Auswirkungen auf das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht.
Auch für den Arbeitgeber können sich zusätzliche Vorteile ergeben, da die Arbeitnehmenden nicht zu 100% aus dem Unternehmen gehen und noch einen Teil ihrer Aufgaben weiter bearbeiten können.