FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN
FÜRS HOLIDAY OFFICE
Wie man die zusätzlich anfallenden Kosten für eine Workation ausgleichen oder aufbringen kann

Schon allein, wenn man seinen gesamten normalen Urlaub an einem anderen Ort verbringen möchte, kommen hohe Kosten auf einen zu – wie soll man dann noch mehr Urlaub bezahlen können?
Zwar kann man die allgemeinen Kosten für Lebensmittel und Freizeit variabel anpassen (denn auch zu Hause muss man ja essen, geht mal ins Restaurant oder macht Ausflüge), aber je länger eine Reise dauert, desto höher sind natürlich auch die Kosten für die Unterkünfte vor Ort. Parallel dazu zahlt man dann aber zusätzlich noch die Miete der eigenen Wohnung bzw. die Kreditrate, wenn man ein Eigenheim besitzt.
Folgende Möglichkeiten kamen uns in den Sinn, mit denen man sich finanzielle Erleichterung schaffen kann, wenn man ins Holiday Office gehen möchte:
Eine erste einfache Möglichkeit, um Kosten zu sparen, wäre es, seine Wohnung bzw. sein Haus für die Dauer der Reise unterzuvermieten.
Diese Möglichkeit haben wir selbst zum Beispiel auch während unserer 3-Monatigen Elternzeitreise in Anspruch genommen. Praktisch hierbei ist, dass man weiß, dass sich während der Abwesenheit jemand in der Wohnung befindet und man weniger Sorgen vor Einbrüchen, unbemerkten Wasserrohrbrüchen oder ähnlichen Dingen haben muss, die einem die Reise wesentlich unentspannter machen können.
Des Weiteren wurden in unserem Fall auch unsere Katzen liebevoll behütet (man spart sich hier also auch Kosten für eine Tierpension o.ä.), unsere Pflanzen wurden gegossen und unser Briefkasten wurde regelmäßig geleert.
Wichtig hierbei ist, dass man sich vorher eine schriftliche Zustimmung des Vermieters holen muss. Diese entfällt natürlich, wenn man seine Eigentumswohnung bzw. das eigene Haus untervermieten möchte.
Bei der Festlegung des Mietpreises sollte man die sogenannte Mietpreisbremse im Auge behalten. Wenn man eine möblierte Wohnung vermietet, ist ein Aufschlag zur eigenen Miete jedoch gerechtfertigt. Auch Nebenkosten, beispielsweise für Wasser, Wärme, Strom und Internet können dem Untermieter anteilig berechnet werden. Die tatsächlich zu veranschlagende Miethöhe hängt jedoch vom Einzelfall und verschiedenen Faktoren ab. Hilfe zur Berechnung gibt es z.B. hier: Mietpreis berechnen bei immobilienscout24
Des Weiteren ist es wichtig, mit dem Untermieter einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Auch hier gibt es bereits Vorlagen:
Wir persönlich haben mit dieser Untervermietung nur positive Erfahrungen gemacht und würden es daher beim nächsten Mal wieder so machen.
Potentielle Untermietende findet Ihr z.B. über die gängigen Portale wie
- Airbnb,
- wg-gesucht.de oder
- bei ebay Kleinanzeigen, aber auch
- in regionalen Facebook-Gruppen oder mithilfe von
- Aushängen in Universitäten.
Sollte Euer Vermieter die Untervermietung verweigern, habt ihr meist Sonderkündigungsrechte. Ihr könntet dann also überlegen, die Wohnung aufzugeben, was vom Nutzen-Aufwand her jedoch nur bei längeren Holiday Office-Reisen lohnenswert klingt.
Vermietung weiterer Besitztümer und Pausieren von Verträgen
Zusätzlich zur Wohnung können natürlich auch alle weiteren Besitzgüter, die Ihr während Eurer Reise nicht benötigt (z.B. Euer Auto), vermietet werden, um zusätzliche Einnahmequellen zu generieren.
Schaut auch alle weiteren Verträge etc. durch – vielleicht gibt es Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder ähnlichen, die Ihr durch die Reise eh nicht nutzen und für den Zeitraum pausieren könnt.
Neben der Möglichkeit die Kosten am Wohnort zu minimieren, besteht auch die Alternative die Unterkunftskosten am Reiseort gering zu halten.
Es gibt Formate wie z.B. www.workaway.info. Hier erhält man Unterkunft und Verpflegung im Austausch für ein paar Stunden Arbeitskraft am Tag (z.B. bei Gastfamilien mit Bauernhöfen, handwerklichen Arbeiten oder sonstigen Projekten).
Dabei sollte man jedoch abwägen, wie viel Zeit man für seine normale Arbeit, die man ja mitnehmen möchte benötigt, und wie viel Zeit man in seinem Urlaub und der freien Zeit dann noch zur Verfügung hat.
Reisen mit Wohnmobil statt Hotel
Besitzt man selbst oder jemand aus der Familie- bzw. dem Bekanntenkreis ein Wohnmobil o.ä., könnte man auch damit verreisen – eine Neu-Anschaffung erfordert meist weiteren zusätzlichen Aufwand, z.B. für die Suche nach einem geeigneten Gefährt und auch hier kommen Kosten für den Kauf sowie die Ausstattung auf einem zu. Möchte man weitere Reisen auf diese Art planen oder das Fahrzeug danach wieder verkaufen, ist jedoch auch das vielleicht eine Überlegung wert.
Da es kostenlose Stellplätze gibt, die man über Stellplatz-Apps fast überall finden kann, ist es hier generell möglich günstiger zu reisen.
Im Fall von Holiday Office sollte man jedoch im Hinterkopf behalten, dass man meist Internet zum arbeiten benötigt und somit an Campingplätze mit Internet oder Coworkingspaces in der Umgebung angewiesen ist. Man ist somit zwar insgesamt günstiger und flexibler, muss jedoch auch wesentlich mehr vorplanen.
Immer mehr Arbeitnehmende möchten während ihres Arbeitslebens ein Sabbatical machen, also eine individuell zwischen dem Arbeitnehmenden und Arbeitgeber vereinbarte länger-andauernde Sonderurlaubs-Zeit (meist mehrere Monate bis hin zu einem Jahr).
Der Arbeitnehmende bleibt in dieser Zeit in dem Unternehmen angestellt und kehrt danach wieder zurück.
Eine Variante kann es sein, in dieser Zeit sogenannten “unbezahlten Urlaub” zu nehmen und zuvor privat einen finanziellen Puffer anzusparen oder einen Kredit aufznehmen.
Als weitere Alternative, um während der Auszeit trotzdem weiterhin finanzielle Einnahmen zu generieren und sozialversichert zu sein, wird jedoch oft vereinbart, dass das Gehalt vor der Reise trotz gleichhohem Arbeitsumfang nur noch zu einem gewissen Teil ausgezahlt und der Rest auf einem Gehalts-Konto angespart wird. Dieser wird dann während der Reise weiterhin ausgezahlt.
Beispiel: Du arbeitest 40 Stunden pro Woche und vereinbarst 6 Monate vor der Reise nur noch 50% Deines Gehalts zu erhalten. Die restlichen 50% werden dann 6 Monate lang während Deiner Auszeit ohne, dass Du arbeitest, monatlich ausgezahlt. Zusätzlich können auch Zeitwertkonten mit Überstunden und Resturlaub gefüllt und im Sabbatical dann abgebaut werden.
Durch Holiday Office ergibt sich nun noch eine dritte Möglichkeit: das “Teilzeit-Sabbatical”.
Heißt, man reduziert für den Holiday Office-Zeitraum seine Arbeitszeit (z.B. ebenfalls um 50%, also von 40 auf 20 Stunden pro Woche).
Der Arbeitnehmende arbeitet dann z.B. nur halbtags am Vormittag und nutzt den Nachmittag (oder umgekehrt) für Freizeitaktivitäten. Aber auch ein wochenweiser Wechsel zwischen Arbeit und Urlaub wäre denkbar.
Auch hier erhält man dann für den Reise-Zeitraum noch 50% seines Gehalts (da man ja vor Ort weiterhin 50% arbeitet), muss aber in den Monaten davor nicht auf einen Teil des Gehalts verzichten.
Da es sich um eine individuell-gestaltbare Vereinbarung zwischen den Parteien handelt, kann dieses Modell flexibel angepasst werden, solange alle arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen z.B. im Bezug auf die maximale Arbeitsdauer, und sonstige Richtlinien eingehalten werden.
Auch für den Arbeitgeber können sich zusätzliche Vorteile ergeben, da die Arbeitnehmenden nicht zu 100% aus dem Unternehmen gehen und noch einen Teil ihrer Aufgaben weiter bearbeiten können.
(Teil-)Finanzierung über den Arbeitgeber
Manche Arbeitgeber veranstalten regelmäßige Retreats, um den Mitarbeitenden Entspannung vom stressigen Arbeitsalltag als Corporate Benefits zu bieten, oder auch sogenannte Offsite-Meetings (bei größeren Teams meist innerhalb von Abteilungen oder Projekt-Teams), um fernab des üblichen Arbeitsumfeldes gemeinsam z.B. an Innovationen, Strukturen & Prozessen oder der Kultur zu arbeiten.
Das Programm besteht meist aus speziellen Workshops je nach Anlass sowie Teambuilding-Maßnahmen. Es gibt aber auch immer Zeitfenster, in denen dringende Aufgaben, die nicht liegen bleiben können, abgearbeitet werden sowie Zeiträume, die der persönlichen Gestaltung zur Verfügung stehen.
Diese Ausflüge können nur einen, aber auch mehrere Tage dauern und werden meist an einem inspirierenden Ort abgehalten, der zusätzliche Freizeitmöglichkeiten in der Umgebung anbietet.
Diese Teamevents sind somit ebenfalls eine Mischung aus Arbeit und Freizeit und werden oft mindestens teilweise vom Arbeitgeber finanziert. Dieser übernimmt dann z.B. die Fahrtkosten, die Kosten für Übernachtung und/oder Verpflegung, für Freizeitaktivitäten oder lässt die Familienangehörigen mitreisen, was ebenfalls nochmal zu einem stärken Zusammenwuchs des Teams führen kann. Für die Zeit muss meist auch kein Urlaub genommen werden.
Aktuell dürfen Arbeitgeber sich bereits im vorgegebenen Rahmen steuer- und sozialversicherungsfrei am Home Office beteiligen oder Reisekosten bei Dienstreisen bezuschussen. Auch bei der Einkommenssteuererklärung können die Kosten in diesem Rahmen bereits von Arbeitnehmenden geltend gemacht werden.
Für das Holiday Office-Modell bzw. das mobile Arbeiten gibt es leider noch keine derartigen Regelungen – wir blicken gespannt darauf, was die Gesetzgebung hier in Zukunft ermöglicht.



