Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the acf domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w01c3893/myholidayoffice.de/wp-includes/functions.php on line 6131

Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the mfbfw domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w01c3893/myholidayoffice.de/wp-includes/functions.php on line 6131

Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the complianz-gdpr domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w01c3893/myholidayoffice.de/wp-includes/functions.php on line 6131

Notice: Die Funktion _load_textdomain_just_in_time wurde fehlerhaft aufgerufen. Das Laden der Übersetzung für die Domain the7mk2 wurde zu früh ausgelöst. Das ist normalerweise ein Hinweis auf Code im Plugin oder Theme, der zu früh läuft. Übersetzungen sollten mit der Aktion init oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /www/htdocs/w01c3893/myholidayoffice.de/wp-includes/functions.php on line 6131

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /www/htdocs/w01c3893/myholidayoffice.de/wp-includes/functions.php:6131) in /www/htdocs/w01c3893/myholidayoffice.de/wp-includes/feed-rss2.php on line 8
Arbeitgeber Archive - Holiday Office https://myholidayoffice.de/category/arbeitgeber/ For a new work-life-adventure Thu, 25 Nov 2021 10:54:07 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 https://myholidayoffice.de/wp-content/uploads/2021/10/cropped-Logo-Holiday-Office-rund-ohne-Rand_neu-32x32.png Arbeitgeber Archive - Holiday Office https://myholidayoffice.de/category/arbeitgeber/ 32 32 Tools für mobiles und kollaboratives Arbeiten https://myholidayoffice.de/tools-fuer-mobiles-und-kollaboratives-arbeiten/ https://myholidayoffice.de/tools-fuer-mobiles-und-kollaboratives-arbeiten/#respond Thu, 04 Nov 2021 12:45:11 +0000 https://myholidayoffice.de/?p=570 Bedingt durch die große Nachfrage nach digitalen Team-Lösungen gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Anbietern für mobiles und kollaboratives Arbeiten am Markt.

Die Implementierung solcher Tools sollte jedoch gut durchdacht werden, um die passende Lösung für das Team und die spezifischen Anforderungen der Zusammenarbeit zu finden.

Findet hier eine Auswahl geeigneter Lösungen für eine einfachere mobile Zusammenarbeit.

Der Beitrag Tools für mobiles und kollaboratives Arbeiten erschien zuerst auf Holiday Office.

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TOOLS FÜR MOBILES UND KOLLABORATIVES ARBEITEN

Womit Teams trotz räumlicher und zeitlicher Distanz erfolgreich zusammenarbeiten können

Photo by Chris Montgomery on Unsplash

Bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung und die große Nachfrage nach Team-Lösungen für eine mobile Zusammenarbeit gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Anbietern für mobiles und kollaboratives Arbeiten am Markt. 

Die Implementierung solcher Tools sollte jedoch gut durchdacht werden, um die passende Lösung für das Team und die spezifischen Anforderungen der Zusammenarbeit zu finden. 

 

Jedes neue System, das eingeführt wird, verursacht zu Beginn einen großen Mehraufwand für alle Personen, die damit arbeiten sollen.

Der Sinn hinter der Neueinführung sowie dessen Akzeptanz im Team sollte daher bereits bei der Suche nach solchen Tools geschaffen und auch durch umfangreiche Schulungen bei der Implementierung sowie einen gut erreichbaren Support im Nachgang begleitet werden.

Zum Testen neuer Systeme oder zum Vergleich verschiedener Anbieter ist es manchmal von Vorteil, eine Gruppe von freiwilligen Testpersonen zu bilden, die sich die Benutzerfreundlichkeit unter den Aspekten der Vor- und Nachteile der Systeme anschaut, bevor eine Entscheidung getroffen wird und das gesamte Team damit arbeitet.

“Weniger ist mehr” gilt auch in der Gesamtheit der Systeme, die man nutzt, bevor alle einen Großteil ihrer Arbeitszeit damit verbringen, sich jeden Morgen in die verschiedenen Systeme einzuloggen. 

Auch die Datensicherheitsrichtlinien des Unternehmens sollten berücksichtigt und alle Mitarbeitende im richtigen Umgang dazu sensibilisiert werden, gerade wenn der Arbeitsplatz sich außerhalb des Büros befindet.

Kommunikation

Slack
Chatprogramm, welches neben den üblichen privaten Nachrichten auch einen Nachrichtenverlauf in sogenannten “Channels” ermöglicht. Hier können Einträge zu Themengebieten (z.B. bezogen auf einzelne Kunden oder Produkte, aber auch Abteilungsspezifisch) entweder offen oder auf bestimmte Mitarbeitende begrenzt (auch Externe möglich) gemeinsam diskutiert, bearbeitet und nachgelesen werden. Durch Slack können z.B. auch interne E-Mails reduziert und wichtige Informationen zentral für alle sichtbar gesammelt oder über die Suchfunktion gefunden werden.

Teamflow
Ein virtuelles Büro, in dessen Räumen man sich bewegen kann inklusive der Möglichkeit in Projekträumen gemeinsame Meetings abzuhalten oder virtuelle Events zu veranstalten. Auch virtuelle Spiele sind hier integriert. Eine kostenlose Testversion ist möglich.

Teamviewer
Screen Sharing Programm zur Bildschirmübertragung

Videotelefonie

Zoom

Skype

Microsoft Teams

Whereby

Cisco Webex

Google Hangout

Google Meet

Projektmanagement

Asana
Projekte und Meilensteine im Team planen, Verantwortlichkeiten, Prioritäten und Deadlines festlegen, Abhängigkeiten zueinander festlegen, Dateien hinterlegen, To Do Listen inklusive Kalenderübersicht – einige Funktionen erfordern jedoch die kostenpflichtige Premium Version

Basecamp
Projekte gemeinsam entwerfen (z.B. bezogen auf Kunden, Produkte oder Abteilungen – entweder offen oder auf bestimmte Mitarbeitende begrenzt), für wiederkehrende Prozesse können auch Vorlagen erstellt werden, Verantwortlichkeiten und Deadlines festlegen, Abhängigkeiten zueinander festlegen, To-Do-Liste, Zeitplan, Dokumente hinterlegen, Teamchat

Stackfield
Teamchat, Threads, Audio-/Videokonferenzen, Screensharing, Gemeinsames Projektmanagement, Wissensmanagement und gemeinsame Dokumentenablage

Trello

Monday
Projektmanagement

Friday
Projektmanagement, Zeiterfassung, Kalender

Microsoft 365
Planner, Projects

Meistertask
Überblick, Projekte, Aufgaben, Agenda

Nutzung gemeinsamer Kalender
z.B. von Google

ProofHub
Projektmanagement, virtuelles Büro

Gemeinsam Dokumente bearbeiten und ablegen

Dropbox
Cloud-basierter Datenspeicher

WeTransfer
Möglichkeit um (große) Dateien zu versenden, bis 2 GB ohne Anmeldung

Google Workspace
parallel an Dokumenten arbeiten, gemeinsame Ablage, Freigaben und Sichtbarkeiten festlegen

Onedrive

Digitale Whiteboards

Miro

Mindmaster

Mural

Informationen und Wissen teilen

Interner Newsletter

Über Slack

Internes Wiki

OneNote

Confluence

Zeiterfassung

Clockify

Clockodo

Mite

Moco

Neunzeit

Toggl

Buchungssysteme für Shared Desk Büros

Flexopus

Envoy

Officely
Kompatibel mit Slack

Weiteres

Calendly
kostenloses Kalenderbuchungstool – minimiert den Koordinationsaufwand und ist nützlich, wenn Externe sich einen passenden Termin selbst aussuchen sollen, z.B. Kunden oder Bewerber

Dashlane
Passwort-Manager (auch auf mehreren Geräten nutzbar)

Tripmode
Erkennen, welche Systeme Daten nutzen und dadurch den Datenverbrauch kontrollieren

Placetel
Virtuelle Telefonnummer erhalten (und diese dann auf private Nummer umleiten lassen)

Krisp
App zur Unterdrückung von Stör-/Hintergrundgeräuschen

Keine bezahlte Werbung

Hinweis: Für die Erwähnung der genannten IT-Lösungen und Anbieter in diesem Beitrag haben wir kein Geld oder sonstige Gegenleistungen bekommen. Die Empfehlungen basieren auf persönlichen Erfahrungen oder Recherchen und haben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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https://myholidayoffice.de/tools-fuer-mobiles-und-kollaboratives-arbeiten/feed/ 0
Arbeits- und Steuerrechtliche Hinweise fürs Holiday Office https://myholidayoffice.de/arbeits-und-steuerrechtliche-hinweise-fuers-holiday-office/ https://myholidayoffice.de/arbeits-und-steuerrechtliche-hinweise-fuers-holiday-office/#respond Wed, 03 Nov 2021 19:53:29 +0000 https://myholidayoffice.de/?p=533 Da Workation bzw. Holiday Office ein völlig neues Arbeitsmodell darstellt, lassen sich hierfür bisher nur wenige Informationen finden, wie es sich mit den arbeits- und steuerrechtlichen Bestimmungen beim Arbeiten an einem anderen Ort als dem Büro oder dem Home Office - insbesondere einem Reiseziel im Ausland - verhält. Workation stellt dabei eine besondere Form des mobilen Arbeitens dar.

Welche Informationen es hierzu bereits gibt und über welche Themen man sich als Unternehmen oder Personalabteilung besser informieren sollte, BEVOR die ersten Mitarbeitenden samt Laptop verreisen, könnt ihr hier lesen.

Der Beitrag Arbeits- und Steuerrechtliche Hinweise fürs Holiday Office erschien zuerst auf Holiday Office.

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ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHE HINWEISE FÜRS HOLIDAY OFFICE

Rechtliche Aspekte, die beachtet werden sollten, wenn Arbeitnehmende eine Workation machen möchten

Photo by Mikhail Pavstyuk on Unsplash

Da Workation bzw. Holiday Office ein völlig neues Arbeitsmodell darstellt, lassen sich hierfür bisher nur wenige Informationen finden, wie es sich mit den arbeits- und steuerrechtlichen Bestimmungen beim Arbeiten an einem anderen Ort als dem Büro oder dem Home Office – insbesondere einem Reiseziel im Ausland – verhält. Workation stellt dabei eine Form des mobilen Arbeitens dar.

Welche Informationen es hierzu bereits gibt und über welche Themen man sich als Unternehmen oder Personalabteilung besser informieren sollte, BEVOR die ersten Mitarbeitenden samt Laptop verreisen, haben wir hier für Euch zusammengestellt:

Home Office oder Mobiles Arbeiten?

Zunächst sollte einmal auf den Unterschied zwischen “Home Office” und “Mobilen Arbeiten” eingegangen werden:

Home Office

Wenn Arbeitnehmende laut Arbeitsvertrag oder Zusatzvereinbarung im Home Office (auch Telearbeit genannt) arbeiten können, ist hier ausschließlich die Arbeit von zu Hause gemeint.

Mobiles Arbeiten

Das Mobile Arbeiten hingegen gibt keinen spezifischen Arbeitsort innerhalb Deutschlands vor.

Um Holiday Office nutzen zu können und auf Workation zu gehen, sollte also mobiles Arbeiten vertraglich vereinbart werden – lest hierzu auch den Beitrag „Vorbereitung fürs Holiday Office – Teil 1: Für Unternehmen und Personalabteilungen“.

 

Im Unterschied zum Home Office, welches bereits gesetzliche Grundlagen in der Arbeitsstättenverordnung (vgl. hierzu auch die Verordnung über Arbeitsstätten) hat, gibt es solche Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten bisher noch nicht.

Es gibt allerdings bereits einen Gesetztesentwurf, der zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht verabschiedet wurde: Entwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit, Stand: 14.01.2021

Des Weiteren haben Arbeitnehmende aktuell kein Anrecht auf die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.

Für den Arbeitgeber bringt es jedoch auch viele Vorteile mit sich.

Lest hierzu unseren Beitrag zu den Vorteilen von Holiday Office für Unternehmen

Übersicht zu den arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Besonderheiten je nach Reiseziel
(Inland, EU-Ausland, Nicht-EU-Ausland)

Achtung!

Folgende Voraussetzungen sind für die Anwendung der folgenden Informationen notwendig: 

Der Mitarbeitende, der eine Workation beantragt 

  • besitzt eine Deutsche Staatsbürgerschaft
  • hat seinen Wohnsitz in Deutschland
  • erhält Lohn, von einem in Deutschland ansässigem Arbeitgeber

Stimmt eine der genannten Voraussetzung nicht überein, sollte der Fall und eventuell weitere als die genannten Bereiche gesondert betrachtet werden.

Übersicht zu den arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Besonderheiten je nach Reiseziel
(Inland, EU-Ausland, Nicht-EU-Ausland)

Achtung!

Folgende Voraussetzungen sind für die Anwendung der folgenden Informationen notwendig: 

Der Mitarbeitende, der eine Workation beantragt 

  • besitzt eine Deutsche Staatsbürgerschaft
  • hat seinen Wohnsitz in Deutschland
  • erhält Lohn, von einem in Deutschland ansässigem Arbeitgeber

Stimmt eine der genannten Voraussetzung nicht überein, sollte der Fall und eventuell weitere als die genannten Bereiche gesondert betrachtet werden.

Inland

Zusatzvereinbarung

Grundlage: Zusatzvereinbarung zu mobilen Arbeiten

Mögliche Inhalte findet Ihr im Beitrag „Vorbereitung fürs Holiday Office – Teil 1: Für Unternehmen und Personalabteilungen“

Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung

Nicht notwendig

Arbeitsrecht

Deutsches Arbeitsrecht

Sozialversicherung

Keine Besonderheiten

Auslands-Krankenversicherung

Nicht notwendig

Lohnsteuer

Deutsches Steuerrecht

Betriebsrat

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts ins Ausland auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine nach §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar.

Je nach Ausgestaltung sind jedoch die weitergehenden Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG zu beachten.

Werden die Arbeitnehmer etwa verpflichtet, ihre Arbeitszeit im Rahmen des mobilen Arbeitens mittels einer bestimmten Software zu erfassen, sind sowohl § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG als auch § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG einschlägig.

Mit dem zeitnah zu erwartenden Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes und der damit einhergehenden Einführung des neuen § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG werden die Ausgestaltung und Durchführung mobiler Arbeit sodann grundsätzlich mitbestimmungspflichtig. (Quelle 1, II, Hinweisbox)

EU-Ausland

inkl. Schweiz, Liechtenstein,Island und Norwegen

Zusatzvereinbarung

Zusatzvereinbarung notwendig

Mobiles Arbeiten in der EU begrenzt auf bis zu 25% der insgesamt verrichteten Arbeit im Monat

Hinweis an Mitarbeitende zur rechzeitigen Info an HR um Voraussetzungen zu prüfen und alles einzuleiten

Auch, wenn der Auslandsaufenhalt auf Wunsch des Mitarbeitenden ist, besteht die Möglichkeit einer Entsendung (zeitlich begrenzt auf max. 24 Monate) durch ein Direktionsrecht des Arbeitgebers
⇒ muss über die Lohnabrechnung vorbereitet werden

Einkommen muss weiterhin vom inländischen Arbeitgeber kommen

Achtung!
Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004: eine andere Entsendete Person darf nicht abgelöst werden!

Entsendung gilt nur für 1 Land, für ein weiteres muss eine weitere Entsendung vorbereitet werden

Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung

Da innerhalb der EU die Freizügigkeitsregelung gilt, wird diese nicht benötigt

Arbeitsrecht

Wenn unter 4 Wochen:
kein arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf

Wenn mehr als 4 Wochen:
Rechtswahlvereinbarung (individuell) oder Betriebsvereinbarung (kollektiv)
⇒ Festlegung, des Arbeitgebers, dass auch bei mobilen Arbeiten im Ausland das deutsche Arbeitsrecht gilt. (Quelle 6, Absatz 3)

Bei günstigeren Regelungen für den Arbeitnehmer (z.B. Mindestlohn, Höchstarbeitszeit, Arbeitsschutz) im Ausland, hat der Arbeitgeber allerdings keine Möglichkeit zum Ausschluss
⇒ Hier also in jedem Fall Einzelfall-Prüfung des ausländischen Arbeitsrechts

Sozialversicherung

Regelungen der VO (EG) Nr. 883/2004 gelten

Generell gilt: Wenn der Wohnsitz in Deutschland ist und ein wesentlicher Teil der Tätigkeit weiter in Deutschland stattfindet (mindestens 25% der insgesamt verrichteten Arbeit im Monat), bleibt die deutsche Sozialversicherung bestehen. (Quelle: 4, S. 4, Vorletzter Fall)

Bei vorübergehender Tätigkeit (Zeitraum bis 12 Monate):

A1 Bescheinigung im Vorfeld (andere Regelungen je Land, Einzelfallprüfungen) bei der Krankenkasse des Mitarbeitenden vorbereiten lassen als Nachweis (Quelle: 3, Absatz 1)

Wenn die A1-Bescheinigung selbst bei der Abreise noch nicht vorliegt, dem Mitarbeitenden unbedingt eine Kopie des Antrags mitgeben.

Auslands-Krankenversicherung

Zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll, da nicht alle Kosten von der deutschen Versicherung übernommen werden (z.B. Transport in den Wohnstaat nach einem Unfall)

Hinweis zum Abschluss und den Kosten (auf die des Mitarbeitenden oder Übernahme durch Unternehmen?) in die Zusatzvereinbarung aufnehmen

Lohnsteuer

Doppelbesteuerungsabkommen gilt, jedoch meistens mit 183-Tage-Regel:

Wenn der Mitarbeitende weniger als 183 Tage in einem anderem Land lebt und arbeitet, bleibt er in Deutschland steuerpflichtig

Betriebsrat

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts ins Ausland auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine nach §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar.

Je nach Ausgestaltung sind jedoch die weitergehenden Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG zu beachten.

Werden die Arbeitnehmer etwa verpflichtet, ihre Arbeitszeit im Rahmen des mobilen Arbeitens mittels einer bestimmten Software zu erfassen, sind sowohl § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG als auch § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG einschlägig.

Mit dem zeitnah zu erwartenden Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes und der damit einhergehenden Einführung des neuen § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG werden die Ausgestaltung und Durchführung mobiler Arbeit sodann grundsätzlich mitbestimmungspflichtig. (Quelle 1, II, Hinweisbox)

Sonstige Tipps

Rechtzeitige Einzelfallprüfung, um Voraussetzungen mit Krankenkasse und Steuerbüro zu klären und somit Nachzahlungen zu vermeiden.

Kontakt zu DVKA oder dem zuständigen Spitzenverband Bund der Krankenkassen aufnehmen (kostenfreie Beratung).

Nicht-EU-Ausland

Zusatzvereinbarung

Zusatzvereinbarung notwendig

Komplizierter und teilweise nur mit Entsendung (zeitlich begrenzt) möglich

Hinweis an Mitarbeitende zur rechzeitigen Info an HR um Voraussetzungen zu prüfen und alles einzuleiten

Auch, wenn der Auslandsaufenhalt auf Wunsch des Mitarbeitenden ist, besteht die Möglichkeit einer Entsendung (zeitlich begrenzt auf max. 24 Monate) durch ein Direktionsrecht des Arbeitgebers
⇒ muss über die Lohnabrechnung vorbereitet werden

Einkommen muss weiterhin vom inländischen Arbeitgeber kommen

Achtung!
Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004: eine andere Entsendete Person darf nicht abgelöst werden!

Entsendung gilt nur für 1 Land, für ein weiteres muss eine weitere Entsendung vorbereitet werden

Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung

Bei geplanten Auslandstätigkeiten in einem Drittstaat außerhalb der EU ist in der Regel ein entsprechender Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis Zulässigkeitsvoraussetzung für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. (Quelle 1, IV. 2. Hinweis)

Einige Länder bieten bereits Remote Work Visa an.

Arbeitsrecht

Wenn unter 4 Wochen:
kein arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf

Wenn mehr als 4 Wochen:
Rechtswahlvereinbarung (individuell) oder Betriebsvereinbarung (kollektiv)
⇒ Festlegung, des Arbeitgebers, dass auch bei mobilen Arbeiten im Ausland das deutsche Arbeitsrecht gilt. (Quelle 6, Absatz 3)

Bei günstigeren Regelungen für den Arbeitnehmer (z.B. Mindestlohn, Höchstarbeitszeit, Arbeitsschutz) im Ausland, hat der Arbeitgeber allerdings keine Möglichkeit zum Ausschluss
⇒ Hier also in jedem Fall Einzelfall-Prüfung des ausländischen Arbeitsrechts

Sozialversicherung

Bei einer Entsendung weiterhin deutsches Sozialversicherung § 4 SGB IV möglich

Mit einigen Staaten gibt es Sozialversicherungsabkommen (unterschiedliche Regelunge, auch zur Höchstdauer, teilweise auch nicht alle Sozialversicherungszweige erfasst)

Meist Beschäftigungslandprinzip: mit Aufnahme einer Beschäftigung muss nach Landesrecht geprüft werden, ob sozialversicherungsrechtliche Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erfüllen sind und wenn ja, welche (Quelle 2, Rz. 276)

Wenn kein Abkommen: Sozialversicherungsregelungen beider Staaten können Anwendung finden (Quelle 2, Zusammenfassung)

Bescheinigung von Krankenkasse vorbereiten lassen.

In manchen Staaten gibt es kein Sozialversicherungsabkommen: hier besteht Möglichkeit zur doppelten Sozialversicherungspflicht
⇒ Bei der Krankenkasse des Mitarbeitenden kann hier versucht werden, eine sogenannte Ausstrahlung zu erhalten (um doppelte Sozialversicherungspflicht zu umgehen)

Auslands-Krankenversicherung

Zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll, da nicht alle Kosten von der deutschen Versicherung übernommen werden (z.B. Transport in den Wohnstaat nach einem Unfall)

Hinweis zum Abschluss und den Kosten (auf die des Mitarbeitenden oder Übernahme durch Unternehmen?) in die Zusatzvereinbarung aufnehmen

Lohnsteuer

Doppelbesteuerungsabkommen gilt, jedoch meistens mit 183-Tage-Regel:

Wenn der Mitarbeitende weniger als 183 Tage in einem anderem Land lebt und arbeitet, bleibt er in Deutschland steuerpflichtig

Betriebsrat

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts ins Ausland auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine nach §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar.

Je nach Ausgestaltung sind jedoch die weitergehenden Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG zu beachten.

Werden die Arbeitnehmer etwa verpflichtet, ihre Arbeitszeit im Rahmen des mobilen Arbeitens mittels einer bestimmten Software zu erfassen, sind sowohl § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG als auch § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG einschlägig.

Mit dem zeitnah zu erwartenden Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes und der damit einhergehenden Einführung des neuen § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG werden die Ausgestaltung und Durchführung mobiler Arbeit sodann grundsätzlich mitbestimmungspflichtig. (Quelle 1, II, Hinweisbox)

Sonstige Tipps

Rechtzeitige Einzelfallprüfung, um Voraussetzungen mit Krankenkasse und Steuerbüro zu klären und somit Nachzahlungen zu vermeiden.

Kontakt zu DVKA oder dem zuständigen Spitzenverband Bund der Krankenkassen aufnehmen (kostenfreie Beratung).

Inland

EU-Ausland

inkl. Schweiz, Liechtenstein,
Island und Norwegen

Nicht-EU-Ausland

Zusatzvereinbarung

Grundlage: Zusatzvereinbarung zu mobilen Arbeiten

Mögliche Inhalte findet Ihr im Beitrag „Vorbereitung fürs Holiday Office – Teil 1: Für Unternehmen und Personalabteilungen“

Zusatzvereinbarung notwendig

Mobiles Arbeiten in der EU begrenzt auf bis zu 25% der insgesamt verrichteten Arbeit im Monat

Hinweis an Mitarbeitende zur rechzeitigen Info an HR um Voraussetzungen zu prüfen und alles einzuleiten

Auch, wenn der Auslandsaufenhalt auf Wunsch des Mitarbeitenden ist, besteht die Möglichkeit einer Entsendung (zeitlich begrenzt auf max. 24 Monate) durch ein Direktionsrecht des Arbeitgebers
⇒ muss über die Lohnabrechnung vorbereitet werden

Einkommen muss weiterhin vom inländischen Arbeitgeber kommen

Achtung!
Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004: eine andere Entsendete Person darf nicht abgelöst werden!

Entsendung gilt nur für 1 Land, für ein weiteres muss eine weitere Entsendung vorbereitet werden

Zusatzvereinbarung notwendig

Komplizierter und teilweise nur mit Entsendung (zeitlich begrenzt) möglich

Hinweis an Mitarbeitende zur rechzeitigen Info an HR um Voraussetzungen zu prüfen und alles einzuleiten

Auch, wenn der Auslandsaufenhalt auf Wunsch des Mitarbeitenden ist, besteht die Möglichkeit einer Entsendung (zeitlich begrenzt auf max. 24 Monate) durch ein Direktionsrecht des Arbeitgebers
⇒ muss über die Lohnabrechnung vorbereitet werden

Einkommen muss weiterhin vom inländischen Arbeitgeber kommen

Achtung!
Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004: eine andere Entsendete Person darf nicht abgelöst werden!

Entsendung gilt nur für 1 Land, für ein weiteres muss eine weitere Entsendung vorbereitet werden

Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung

Nicht notwendig

Da innerhalb der EU die Freizügigkeitsregelung gilt, wird diese nicht benötigt

Bei geplanten Auslandstätigkeiten in einem Drittstaat außerhalb der EU ist in der Regel ein entsprechender Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis Zulässigkeitsvoraussetzung für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. (Quelle 1, IV. 2. Hinweis)

Einige Länder bieten bereits Remote Work Visa an.

Arbeitsrecht

Deutsches Arbeitsrecht

Wenn unter 4 Wochen:
kein arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf

Wenn mehr als 4 Wochen:
Rechtswahlvereinbarung (individuell) oder Betriebsvereinbarung (kollektiv)
⇒ Festlegung, des Arbeitgebers, dass auch bei mobilen Arbeiten im Ausland das deutsche Arbeitsrecht gilt. (Quelle 6, Absatz 3)

Bei günstigeren Regelungen für den Arbeitnehmer (z.B. Mindestlohn, Höchstarbeitszeit, Arbeitsschutz) im Ausland, hat der Arbeitgeber allerdings keine Möglichkeit zum Ausschluss
⇒ Hier also in jedem Fall Einzelfall-Prüfung des ausländischen Arbeitsrechts

Sozialversicherung

Keine Besonderheiten

Regelungen der VO (EG) Nr. 883/2004 gelten

Generell gilt: Wenn der Wohnsitz in Deutschland ist und ein wesentlicher Teil der Tätigkeit weiter in Deutschland stattfindet (mindestens 25% der insgesamt verrichteten Arbeit im Monat), bleibt die deutsche Sozialversicherung bestehen. (Quelle: 4, S. 4, Vorletzter Fall)

Bei vorübergehender Tätigkeit (Zeitraum bis 12 Monate):

A1 Bescheinigung im Vorfeld (andere Regelungen je Land, Einzelfallprüfungen) bei der Krankenkasse des Mitarbeitenden vorbereiten lassen als Nachweis (Quelle: 3, Absatz 1)

Wenn die A1-Bescheinigung selbst bei der Abreise noch nicht vorliegt, dem Mitarbeitenden unbedingt eine Kopie des Antrags mitgeben.

Bei einer Entsendung weiterhin deutsches Sozialversicherung § 4 SGB IV möglich

Mit einigen Staaten gibt es Sozialversicherungsabkommen (unterschiedliche Regelunge, auch zur Höchstdauer, teilweise auch nicht alle Sozialversicherungszweige erfasst)

Meist Beschäftigungslandprinzip: mit Aufnahme einer Beschäftigung muss nach Landesrecht geprüft werden, ob sozialversicherungsrechtliche Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erfüllen sind und wenn ja, welche (Quelle 2, Rz. 276)

Wenn kein Abkommen: Sozialversicherungsregelungen beider Staaten können Anwendung finden (Quelle 2, Zusammenfassung)

Bescheinigung von Krankenkasse vorbereiten lassen.

In manchen Staaten gibt es kein Sozialversicherungsabkommen: hier besteht Möglichkeit zur doppelten Sozialversicherungspflicht
⇒ Bei der Krankenkasse des Mitarbeitenden kann hier versucht werden, eine sogenannte Ausstrahlung zu erhalten (um doppelte Sozialversicherungspflicht zu umgehen)

Auslands-Krankenversicherung

Nicht notwendig

Zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll, da nicht alle Kosten von der deutschen Versicherung übernommen werden (z.B. Transport in den Wohnstaat nach einem Unfall)

Hinweis zum Abschluss und den Kosten (auf die des Mitarbeitenden oder Übernahme durch Unternehmen?) in die Zusatzvereinbarung aufnehmen

Lohnsteuer

Deutsches Steuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen gilt, jedoch meistens mit 183-Tage-Regel:

Wenn der Mitarbeitende weniger als 183 Tage in einem anderem Land lebt und arbeitet, bleibt er in Deutschland steuerpflichtig

Betriebsrat

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts ins Ausland auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine nach §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar.

Je nach Ausgestaltung sind jedoch die weitergehenden Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG zu beachten.

Werden die Arbeitnehmer etwa verpflichtet, ihre Arbeitszeit im Rahmen des mobilen Arbeitens mittels einer bestimmten Software zu erfassen, sind sowohl § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG als auch § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG einschlägig.

Mit dem zeitnah zu erwartenden Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes und der damit einhergehenden Einführung des neuen § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG werden die Ausgestaltung und Durchführung mobiler Arbeit sodann grundsätzlich mitbestimmungspflichtig. (Quelle 1, II, Hinweisbox)

Sonstige Tipps

Keine

Rechtzeitige Einzelfallprüfung, um Voraussetzungen mit Krankenkasse und Steuerbüro zu klären und somit Nachzahlungen zu vermeiden.

Kontakt zu DVKA oder dem zuständigen Spitzenverband Bund der Krankenkassen aufnehmen (kostenfreie Beratung).

Achtung!

Sofern eine Vielzahl der Beschäftigten regelmäßig im Ausland arbeitet, können Behörden vor Ort auf die Idee kommen, es handele sich hierbei um eine Betriebsstätte des Unternehmens.

Dies wiederum hätte zur Folge, dass die dieser Betriebsstätte zuzuordnenden Gewinne der Besteuerung im jeweiligen Staat unterlägen. (Quelle 1, IV., 2.)

Die folgenden Quellen, haben uns bei der Sammlung der Informationen geholfen. Des Weiteren basieren die Angaben aus einem Telefonat mit der DVKA am 04.11.2021.

Quellen
Nummer Überschrift Link Stand
1 „Workation“: Mobiles Arbeiten im Ausland https://kuettner-rechtsanwaelte.de/blog/workation-mobiles-arbeiten-im-ausland 29.09.2021
2 § 5 Sozialversicherungsrecht beim Auslandseinsatz / B. Beschäftigungslandprinzip https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/5-sozialversicherungsrecht-beim-auslandseinsatz-b-beschaeftigungslandprinzip_idesk_PI17574_HI9229257.html 29.09.2021
3 Home­of­fice im Ausland: Was gilt für die Sozi­al­ver­si­che­rung in Corona-Zeiten? https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/arbeitgeberinfos-coronavirus/corona-ausland-und-entsendung/homeoffice-ausland-wegen-corona-2080224 11.10.2021
4 Covid 19, Informationen für Grenzgänger
und entsandte Arbeitnehmer
https://europa.eu/youreurope/citizens/files/Covid_FrontierPostedWorkers_de.pdf 11.10.2021
5 FAQ: Entsendung – Kann eine Entsendung vorliegen, wenn die Initiative für den Auslandsaufenthalt von mir und nicht von meinem Arbeitgeber ausgeht? https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/faq_1/faq_1.html 4.11.2021
6 Ich bin dann mal im Homeoffice https://www.nationalgeographic.de/reise-und-abenteuer/2021/10/ich-bin-dann-mal-im-homeoffice 8.11.2021

Rechtsausschluss

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine (Rechts-)Beratung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche (Rechts-)Beratung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Der Beitrag Arbeits- und Steuerrechtliche Hinweise fürs Holiday Office erschien zuerst auf Holiday Office.

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https://myholidayoffice.de/arbeits-und-steuerrechtliche-hinweise-fuers-holiday-office/feed/ 0
Vorbereitung fürs Holiday Office – Teil 1: Für Unternehmen und Personalabteilungen https://myholidayoffice.de/vorbereitung-fuers-holiday-office-teil-1-fuer-unternehmen-und-personalabteilungen/ https://myholidayoffice.de/vorbereitung-fuers-holiday-office-teil-1-fuer-unternehmen-und-personalabteilungen/#respond Tue, 02 Nov 2021 12:38:29 +0000 https://myholidayoffice.de/?p=429 Auch wenn viele Firmen mittlerweile ihre Teams recht flexibel im Home Office arbeiten lassen und es so scheint, als könne man einfach den Laptop unter den Arm klemmen und damit an einen fernen Ort fahren - so einfach ist das ganze mit dem Holiday Office dann leider doch nicht…

Lest hier, was HR-Manager:innen und Führungskräfte dabei beachten sollten.

Der Beitrag Vorbereitung fürs Holiday Office – Teil 1: Für Unternehmen und Personalabteilungen erschien zuerst auf Holiday Office.

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VORBEREITUNG FÜRS HOLIDAY OFFICE - TEIL 1

Was Unternehmen und HR-Abteilungen bei der Planung einer Workation beachten sollten

Photo by Jess Bailey on Unsplash

Teil 1: Was Unternehmen und HR-Abteilungen bei der Planung einer Workation beachten sollten

Teil 2: Was reisende Arbeitnehmer:innen bei der Planung einer Workation beachten sollten

Auch wenn viele Firmen mittlerweile ihre Teams recht flexibel im Home Office arbeiten lassen und es so scheint, als könne man einfach den Laptop unter den Arm klemmen und damit an einen fernen Ort fahren – so einfach ist das ganze mit dem Holiday Office dann leider doch nicht…

Was dabei von HR-Manager:innen und Führungskräften beachtet werden sollte, findet ihr im Folgenden.

To Dos für die HR-Abteilung

Da Workation ein komplett neues Konzept darstellt und somit auch neue Prozesse benötigt, wirkt der dadurch entstehende hohe administrative Aufwand für die Personalverantwortlichen in Unternehmen verständlicherweise zunächst abschreckend.

Bis alles Workflows und Richtlinien stehen, dauert es – auch da es für Holiday Office im Gegensatz zur Arbeit im Home Office aktuell noch keine allgemeingültigen gesetzlichen Regelungen gibt und die Unternehmen individuelle Rahmen unter Berücksichtigung der steuer-, sozial- sowie arbeitsrechtlichen Bestimmungen schaffen müssen.

Sich diesem Aufwand frühzeitig anzunehmen, kann jedoch auch einen großartigen Vorteil im War for Talents darstellen, den man sich zu Nutzen machen kann, indem man Holiday Office als Corporate Benefit als einer der ersten Unternehmen anbieten kann.


Folgende Schritte und Fragestellungen können bei der ersten Betrachtung sowie der gedanklichen Vorbereitung der Rahmenbedingungen und Etablierung von Prozessen hilfreich sein:

  • Feststellung des Bedarfs

    Gab bzw. gibt es bereits Anfragen?

  • Nutzen von Holiday Office

    Welche Vorteile bringt uns die Einführung von Workation?

    (vgl. Neue Arbeitswelt und Holiday Office – Teil 3: Vorteile für Unternehmen)

  • Status Quo mobile Arbeit

    Welche unserer Mitarbeitenden können ihre Arbeit theoretisch bereits örtlich und zeitlich flexibel ausführen?

  • Arbeitszeiterfassung

    Kann die Arbeitszeit ortsungebunden und zeitlich flexibel erfasst werden?
    Wenn nicht, lohnt es sich ein neues System dafür zu implementieren?
    Falls ja, welches?

    Hier findet Ihr Beispiele von Lösungen zur Erfassung der Arbeitszeit.

  • Technische Ausstattung

    Ist unser Team bereits mit den technischen Mitteln (z.B. Laptop sowie Diensthandy mit ausreichend Datenvolumen für den Notfall) zur mobilen Arbeit ausgestattet? 

    Hierfür auch die IT-Abteilung rechtzeitig einbeziehen, auch z.B. bei der Einrichtung eines Fernzugriffs und eines VPN

  • Arbeitssicherheit

    Wie kann die Arbeitssicherheit außerhalb des Büros gewährleistet werden?

    Hierzu sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Die zuständige Berufsgenossenschaft kann hierbei ggfs. helfen.

  • Genehmigungsprozess

    Wie soll der Genehmigungsprozess bei uns ablaufen?
    (z.B. zuerst Genehmigung durch die direkte Führungskraft, danach Beantragung bei HR)

  • Arbeitsplatz-Modell

    Sollen jedem Mitarbeitenden vor Ort weiterhin feste betriebliche Arbeitsplätze zur Verfügung stehen oder wird ein Shared-Desk-Modell mit entsprechenden Planungstools eingeführt?

  • Entsendungs-Option

    Stimmen wir als Arbeitgeber dem mobilen Arbeiten im Ausland grundsätzlich zu, so dass wir die Workation als Entsendung behandeln können?

    Dadurch teilweise einfachere Abwicklung im Bezug auf die sozialversicherungsrechtliche Behandlung (lest hierzu auch den Beitrag zum Thema „Arbeits- und Steuerrechtliche Hinweise fürs Holiday Office“)

Bei konkreten Anfragen von Mitarbeitenden, sind folgende Schritte hilfreich:

  • Wo soll die Workation stattfinden (Deutschland, EU, Nicht-EU)?
  • Verbringt der Arbeitnehmende mindestens 25% seiner Arbeitsleistung im Monat im Wohnmitgliedsstaat, also Deutschland?
  • Kann die Workation als Entsendung gelten?
  • Erstellung einer Übersicht

    Erstellung einer Gesamt-Team-Übersicht zum Tracken von Anwesenheitstagen im Ausland (unterteilt nach EU und Nicht-EU), da hier eine maximale Dauer pro Monat nicht überschritten werden sollte

  • Richtlinie für mobiles Arbeiten & Workation

    Bei einer grundlegenden Einführung von mobilen Arbeiten und der Erlaubnis diese mit einer Reise zu verbinden, kann es hilfreich sein, eine allgemeingültige Holiday Office Richtlinie zu verfassen, wie es Ähnliche bereits für die Arbeit im Home Office gibt, und diese dem Team und auch neuen Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen.

    Solche Richtlinien dienen dazu, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten sensibel für mögliche Probleme in der digitalen Zusammenarbeit zu machen.

    Außerdem soll das Verständnis im Team gestärkt werden, dass alle darin niedergeschriebenen notwendigen Vorgaben eingehalten werden müssen, damit die neue Arbeitsweise keine negativen Folgen für die Mitarbeitenden oder das Unternehmen hat und somit alle gleichermaßen von der Flexibilität profitieren können.


    Mögliche Inhalte für diese können bspw. sein:

Die Machbarkeit und genaue Formulierung sollten unbedingt arbeitsrechtlich geprüft werden

  • Regelung, ob die Workation nur in Deutschland oder auch im Ausland stattfinden darf
    Auch, ob nur EU oder auch Nicht-EU
  • Regelung zur maximalen Dauer des Einsatzes
    Sowohl im Bezug auf die Dauer einer einzelnen Workation als auch der Gesamt-Anteil im Jahr,
    unterteilt in EU- und Nicht-EU-Ausland
  • Regelung zur Verteilung der Arbeitszeit am Holiday Office Ort
    Wann ist Arbeitszeit, wann ist Freizeit?
    Sollen konkrete Tage/Zeiten/Verteilungen festgelegt werden oder ist eine flexible Gestaltung nach Bedarf möglich?
  • Verpflichtung der Mitarbeitenden zur Einhaltung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
  • Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeiten und ggfs. Regelungen dazu, ob Gleitzeitguthaben im Holiday Office aufgebaut werden kann
  • Regelung zur Erreichbarkeit
    Wie wird die Erreichbarkeit gesichert? Bspw. über ein Diensthandy?
    Welche Zeiten sind verpflichtend für die Erreichbarkeit?
    Muss eine Rufumleitung vorgenommen werden?
  • Zustimmung zur Ermöglichung eines regelmäßigen Status-Updates mit der jeweiligen Führungskraft
    Frequenz, Tage, Uhrzeit im Vorfeld festlegen?
  • Ausschluss der Vergütung von Wegezeiten zur frei gewählten (ausländischen) Tätigkeitsstätte und zurück (ggfs. auch wenn eine frühzeitige Rückkehr aufgrund von Störungen der technischen Infrastruktur notwendig ist)
  • Einigung über den spätesten Zeitpunkt, in dem eine Workation mit der Führungskraft abgesprochen und bei der Personalabteilung beantragt werden muss, damit diese eine Zusatzvereinbarung mit dem Mitarbeitenden schließen und alle weiteren Schritte einleiten kann
  • Gültigkeitsdauer der Zusatzvereinbarung und Verlängerungsmöglichkeiten (nach Einvernehmen der Führungskraft)
  • Vereinbarung einer möglichen Probezeit der Maßnahme
    Achtung! Planungssicherheit des Arbeitnehmenden – gerade bei Reisen und dem damit verbundenen Aufwand – nicht außer Acht lassen.
    Am besten im Voraus festlegen, welche Gründe vorliegen müssen, damit die Führungskraft die Maßnahme abbrechen kann.
  • Hinweise auf die Aushändigung von technischen Mitteln für mobiles Arbeiten sowie datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Verwendung dieser außerhalb des Büros sowie die Rückgabe dieser bei Rückkehr (evtl. auch Hinweis, dass die Nutzung privater IT-Endgeräte ausgeschlossen wird)
  • Regelungen oder Ausschluss der Kostenbeteiligung für sonstige Aufwendungen, die mit mobiler Arbeit anfallen (z.B. Mietkosten, Reinigungskosten, Internetkosten, Energiekosten)
  • Versicherung des Mitarbeitenden, dass die Arbeitsstätte am Urlaubsort für die Erbringung der Arbeitsleistung geeignet ist und den Anforderungen der Betriebsstättenverordnung sowie der Bildschirmarbeitsverordnung entspricht
  • Einhaltung der Vorschriften zum Daten-, Arbeits- und Gesundheitsschutz (ggfs. Hinweis, wer Datenschutzbeauftragte/r, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist, mit denen diese Regelungen im Einzelfall geklärt werden können) 
  • Regelungen dazu, wie sich Mitarbeitende zu verhalten haben, wenn die vertragliche Arbeitsleistung aufgrund von Störungen in der technischen Infrastruktur nicht fortgeführt werden kann
  • Einwilligung des Mitarbeitenden, dass er selbst die Kosten für eine Auslandsversicherung, falls notwendig, trägt
  • Hinweis, dass der bisherige arbeitsvertragliche und gesetzliche Status unverändert bleibt
  • Widerrufsklausel, also Zusatz, dass die Vereinbarung vom Arbeitgeber jederzeit widerrufen werden kann
  • Vertragliche Zusatzvereinbarung

    Zusätzlich die Erstellung eines Entwurfs für eine entsprechende vertragliche Zusatzvereinbarung für die einzelnen Mitarbeitenden, in der nochmal alle relevanten Rahmenbedingungen niedergeschrieben und unterzeichnet werden

    Achtung! Eine Home Office-Regelung genügt für mobiles Arbeiten nicht (lest hier, worin die Unterschiede liegen)

    Außerdem sollte der Entwurf, sowie die Machbarkeit und die Formulierungen unbedingt arbeitsrechtlich geprüft werden

Eine weitere wichtige Aufgabe der HR-Abteilung sollte neben der Entwicklung der administrativen Strukturen und Prozesse auch die Schaffung von digitalen Formaten sein, welche dazu beitragen, die Bindung im Team trotz räumlicher Distanz zu stärken und damit eine positive Unternehmenskultur zu schaffen bzw. aufrecht zu erhalten.

Denkbar wären hier zum Beispiel gemeinsame virtuelle Mittagessen und Team-Frühstücke oder Remote-Teamevents (viele Ideen und Anbieter hierfür findet Ihr über eine einfache Google-Suche).

To Dos für die Führungskräfte

Auch die Führungskräfte müssen darauf vorbereitet werden, wenn einzelne Mitarbeitende oder ganze Teams in Workation gehen.

Um den New Leadership Anforderungen nachzukommen (lest hierzu auch unseren Beitrag zu den Herausforderungen beim mobilen Arbeiten auf Führungsebene), muss ein stabiler Informationsaustausch zwischen der Führungskraft und den ihr zugeordneten Arbeitnehmenden sichergestellt werden, um die Motivation sowie die Arbeitsergebnisse und auch die allgemeine Stimmung der/des Jeweiligen einzufangen.

Hierfür bieten sich vor allem regelmäßige Einzel-Gespräche per Videocall an, in denen Fortschritte besprochen und Feedback eingeholt werden kann (eine Übersicht möglicher Lösungen dafür, findet Ihr hier).

Auch regelmäßige Gruppen-Calls sollten initiiert werden, um die interne Kommunikation zu fördern und damit Zusammenarbeit im Team trotz der örtlichen Distanz sicherzustellen.

Rechtsausschluss

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine (Rechts-)Beratung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche (Rechts-)Beratung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt eine/n Rechtsanwält:in oder eine/n Berater:in.

Der Beitrag Vorbereitung fürs Holiday Office – Teil 1: Für Unternehmen und Personalabteilungen erschien zuerst auf Holiday Office.

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Veränderungen der Arbeitswelt und Holiday Office – Teil 3: Vorteile für Unternehmen https://myholidayoffice.de/veraenderungen-der-arbeitswelt-und-holiday-office-teil-3-vorteile-fuer-unternehmen/ https://myholidayoffice.de/veraenderungen-der-arbeitswelt-und-holiday-office-teil-3-vorteile-fuer-unternehmen/#respond Tue, 02 Nov 2021 10:06:09 +0000 https://myholidayoffice.de/?p=371 Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die sogenannte New Work Bewegung und deren Ansätze beschäftigen sich auf verschiedenen Ebenen mit dieser "Neuen Arbeit(-swelt)", auf die sich viele Unternehmen bereits vorbereiten bzw. vorbereiten müssen, um im mittlerweile weltweiten Wettbewerb weiterhin bestehen zu können.

Welche Chancen sich den Unternehmen durch die Anpassungen an den Wandel bieten, lest ihr im folgenden Beitrag.

Der Beitrag Veränderungen der Arbeitswelt und Holiday Office – Teil 3: Vorteile für Unternehmen erschien zuerst auf Holiday Office.

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VERÄNDERUNGEN DER ARBEITSWELT UND HOLIDAY OFFICE - TEIL 3

Welche Vorteile bringt es den Unternehmen?

Photo by Jason Leung on Unsplash

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die sogenannte New Work Bewegung und deren Ansätze beschäftigen sich auf verschiedenen Ebenen mit dieser „Neuen Arbeit(-swelt)“, auf die sich viele Unternehmen bereits vorbereiten bzw. vorbereiten müssen, um im mittlerweile weltweiten Wettbewerb weiterhin bestehen zu können.

Neben den Anforderungen des Wandels für Unternehmen aus Teil 2, können diese aber auch durch New Work und durch die aktive Einführung vom mobilen Arbeiten, und speziell von Holiday Office, profitieren:

  • Im War for Talents können flexible Arbeitsmodelle als Corporate Benefit die Attraktivität der Arbeitgebermarke steigern
  • Die freie Wahl des Arbeitsplatzes, stärkt die Zufriedenheit der Mitarbeitenden sowie deren langfristige Bindung an das Unternehmen (lest hierzu auch unseren Beitrag über die Vorteile von Holiday Office für Arbeitnehmende)
  • Durch das Wohlfühlen am Holiday Office Ort können Arbeitnehmende bessere Leistungen erbringen
  • Der Tapetenwechsel kann inspirieren und damit Kreativität, Ideen sowie neue Impulse hervorrufen
  • Durch die Vernetzung und den Austausch mit anderen arbeitenden Reisenden vor Ort können nützliche Innovationspotentiale entstehen
  • Auch Teams, die bereits zum Großteil mobil und dezentral arbeiten, profitieren von Offsite-Meetings und Team-Workations. Der direkte kreative Austausch wird ermöglicht und auch bei gemeinschaftlichen Aktivitäten innerhalb der Freizeit-Slots kann die Bindung innerhalb des Teams gestärkt und auf eine neue Ebene gehoben werden.
  • Es besteht eine größere Auswahl potentieller neuer Teammitglieder, wenn durch das mobile Arbeiten keine regionale Begrenzung vorliegt (bis hin zur Bildung internationaler Teams) und eine damit einhergehende stärkere Innovationskraft 
  • Durch geringere Personal-Nebenkosten im Büro können Kosten eingespart werden 
  • Durch die Nutzung von digitalen Kommunikationstools sind Dienstreisen nicht mehr notwendig, wodurch Kosten gespart und parallel auch die Ökobilanz verbessert werden (auch wenn die täglichen Pendelfahrten der Mitarbeitenden zum Büro wegfallen)
  • Wenn Arbeitsräume ungenutzt sind und frei stehen, können diese gewinnbringend als Coworking-Räume fremdvermietet werden

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die neue Arbeitswelt sowie der Wunsch nach der sowohl zeitlich als auch örtlich flexiblen Gestaltung von Arbeit und Freizeit auf Seiten der Arbeitnehmenden viele Firmeninhaber und CEOs in Zukunft wahrscheinlich dazu bringen wird, dass “Holiday Office” irgendwann genauso normal wie “Home Office” sein wird – dessen allgemeine Akzeptanz, wie es sie mittlerweile gibt, man sich vor 3 Jahren schließlich auch nicht hätte erträumen können. 

 

Wir sind von den Vorteilen für alle beteiligten Akteure überzeugt und möchten die Veränderungen innerhalb der Arbeitswelt mit unserem Blog begleiten.
Kommt bei weiteren Gedanken oder Fragen zum Thema also gerne auf uns zu.
Wir sind gespannt, wo diese Reise noch hingeht!

Rechtsausschluss

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine (Rechts-)Beratung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche (Rechts-)Beratung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt eine/n Rechtsanwält:in oder eine/n Berater:in.

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Veränderungen der Arbeitswelt und Holiday Office – Teil 2: Handlungsfelder für Unternehmen https://myholidayoffice.de/veraenderungen-der-arbeitswelt-und-holiday-office-teil-2-handlungsfelder-fuer-unternehmen/ https://myholidayoffice.de/veraenderungen-der-arbeitswelt-und-holiday-office-teil-2-handlungsfelder-fuer-unternehmen/#respond Tue, 02 Nov 2021 09:07:24 +0000 https://myholidayoffice.de/?p=342 Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die sogenannte New Work Bewegung und deren Ansätze beschäftigen sich auf verschiedenen Ebenen mit dieser "Neuen Arbeit(-swelt)", auf die sich viele Unternehmen bereits vorbereiten bzw. vorbereiten müssen, um im mittlerweile weltweiten Wettbewerb weiterhin bestehen zu können.

Was der Wandel auf Mitarbeiter- Führungs-, Team- und Organisationsebene auslöst, könnt Ihr in diesem Beitrag lesen.

Der Beitrag Veränderungen der Arbeitswelt und Holiday Office – Teil 2: Handlungsfelder für Unternehmen erschien zuerst auf Holiday Office.

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VERÄNDERUNGEN DER ARBEITSWELT UND HOLIDAY OFFICE - TEIL 2

Welche Handlungsfelder gibt es für Unternehmen?

Photo by Ross Findon on Unsplash

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die sogenannte New Work Bewegung und deren Ansätze beschäftigen sich auf verschiedenen Ebenen mit dieser „Neuen Arbeit(-swelt)“, auf die sich viele Unternehmen bereits vorbereiten bzw. vorbereiten müssen, um im mittlerweile weltweiten Wettbewerb weiterhin bestehen zu können.

Welche Veränderungen in der Unternehmensumwelt das sind, könnt Ihr in Teil 1 nachlesen.


Doch was genau löst der Wandel innerhalb der Unternehmen aus?

Auf Mitarbeiter:innen-Ebene, gerade was die jungen Digital Natives der Generation Y betrifft, wächst immer stärker der Wunsch nach sinnhafter Arbeit und Selbstverwirklichung. Voraussetzungen hierfür sind die Schaffung eigenverantwortlicher Arbeitsbereiche sowie die Orientierung auf die individuellen Stärken und Bedürfnisse der Mitarbeitenden. 

Parallel zu den Anforderungen an den Arbeitsplatz, wollen viele Arbeitnehmende aber auch einen nicht unerheblichen Teil ihrer Lebenszeit zukünftig mit Freizeit, Reisen, Ehrenämtern und der Familie verbringen.

Diesen Ansprüchen müssen die Arbeitgeber auf Grund des War for Talents nachkommen, indem sie z.B. flexible Arbeitsmodelle und mobiles Arbeiten (sowie die Möglichkeit für Workation bzw. Holiday Office), und weitere attraktive Anreize, sogenannte Corporate Benefits, anbieten, um Talente zu halten und eine starke Arbeitgebermarke aufzubauen.

Die Mitarbeitenden müssen in diesem flexiblen und offenen System selbst ein hohes Maß an Selbstdisziplin mitbringen, denn das gewünschte Work-Life-Blending bringt auch Probleme mit sich, wenn der Wechsel zwischen Arbeit und Freizeit permanent und fließend stattfindet.

Einerseits kann es passieren, dass Arbeitnehmende durch die Freizeitablenkungen zu wenig Motivation und Selbstdisziplin zum arbeiten aufbringen und somit die Arbeitsleistungen sinken. Andererseits können die ständige Erreichbarkeit sowie eine starke Selbstmotivation und hoher eigener Leistungsanspruch auch zur Überlastung und gesundheitlichen Folgen führen.

Beide Herausforderungen gab es jedoch auch schon vorher mit unflexiblen Modellen und verpflichtender Anwesenheit im Büro – mit der Lösung dessen sollten Unternehmen sich also in jedem Fall beschäftigen. 

 

Die mit dem mobilen Arbeiten verbundene Abwesenheit im Büro und die zeitliche Flexibilisierung bedingt demnach auch eine Anpassung der Führungs- und Motivationsmodelle auf der Führungsebene der Unternehmen.

Beim sogenannten New Leadership werden die Führungskräfte vor die Herausforderung gestellt, dass sie nicht mehr die physische Anwesenheit des Teams als Bestätigung derer Arbeitsleistung zur Verfügung haben (zumal Anwesenheit allein auch kein Garant für Produktivität ist). Sie müssen also einen neuen Weg finden, der weder eine totale Kontrolle noch die Delegation einzelner Aufgaben benötigt – moderne Führungskräfte sollten vielmehr gesamte Verantwortungsbereiche an die Arbeitnehmenden delegieren.

Die Führungskräfte stehen ihren Teams dabei vielmehr als Berater und Coachs zur Seite und inspirieren zu eigenen Lösungsansätzen, fördern die Entscheidungskompetenzen und gestalten somit auch ein innovationsfreundliches Umfeld.

Eine vertrauensvolle und transparente Atmosphäre sowie eine lösungsorientierte Kommunikationskultur auf Augenhöhe sind dafür maßgeblich. Eine offene Fehlerkultur befähigt die Arbeitnehmenden zusätzlich dazu, aus falschen Entscheidungen zu lernen, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig neue Lösungswegen zu finden.

Um einerseits die Motivation zu fördern und andererseits auch Überlastungen vorzubeugen, sollten sich die Führungskräfte in regelmäßigen Gesprächen außerdem stärker mit den individuellen Bedürfnissen und Stärken jeder/s Einzelnen auseinandersetzen.

Die Hauptaufgabe der Führungskräfte wird also immer stärker in Richtung Kommunikation und weg vom Micromanagement gehen.

 

Durch die Fokussierung auf die individuellen Stärken und die Bildung eines heterogenen Teams, können sich auf der Teamebene im Optimalfall alle gegenseitig ergänzen und somit gemeinsam zu Höchstleistungen befähigt werden.

Eine damit einhergehende kooperative Arbeitsweise und die notwendige gegenseitige Unterstützung – und somit auch eine gewisse Abhängigkeit voneinander – festigen den Teamgedanken sowie den Zusammenhalt. Dadurch wird Konkurrenz innerhalb des Teams vermindert und die Unternehmenskultur als positiv wahrgenommen, welche auch die Bindung an das Team sowie das Unternehmen stärken.

Gerade, wenn die Teammitglieder für längere Zeit nicht gemeinsam am selben Ort arbeiten, sollten die persönlichen Beziehungen durch die Nutzung digitaler Kommunikationskanäle unterstützt werden. Und auch der innovationsförderliche Wissensaustausch wird damit aktiv gefördert. Eine Übersicht zu möglichen Tools haben wir hier für Euch zusammengestellt.

 

Auf der Organisationsebene findet durch die neuen Rollen der Mitarbeitenden und Führungskräfte außerdem eine Hinterfragung der bestehenden Organisationsstrukturen und Hierarchien statt, die entsprechend angepasst werden müssen, um die dargestellten Arbeitsweisen und das neue Führungsverständnis zu unterstützen.

Und auch die Nutzung der bestehenden Büroräume muss neu gedacht werden: Denn, wenn durch die mit der Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsorten einhergehende Dezentralisierung Einzelbüros in Bürogebäuden nicht länger benötigt werden, stellt auch die Gestaltung von New Workspaces neue Herausforderungen aber auch Chancen für Unternehmen dar.

Bei der Genehmigung von Home Office bzw. Holiday Office in Verbindung mit Shared-Desk-Modellen vor Ort, können die ungenutzten Räumlichkeiten somit neu gestaltet und an den jeweiligen Bedarf – z.B. Ruhe, Kreativität oder Austausch – angepasst oder auch als Coworking-Räume vermietet.

Teams, welche sich bereits mit New Work beschäftigt haben und die dargestellten Anpassungen bereits in der Vergangenheit im Büro erfolgreich durchführen konnten, können auch einfacher in der neuen Arbeitswelt bestehen, in der mobil arbeitende Unternehmen immer weiter verbreitet sein werden und eine positive Teamkultur trotz Distanz geschaffen bzw. erhalten werden muss.

Diese Unternehmen haben es somit auch leichter, wenn die Anfragen der Belegschaft nach Holiday Office in Zukunft zunehmen.

 

Dieser Verstärkungseffekt entsteht jedoch auch genauso in die andere Richtung:

Funktioniert die Zusammenarbeit selbst am selben Arbeitsort nicht und wird die Atmosphäre als negativ empfunden, wird sich dies beim mobilen Arbeiten weiter verschlechtern – noch ein Grund mehr für Unternehmen, sich zeitnah mit diesen Themen auseinanderzusetzen.

Neben den Anforderungen des Wandels für Unternehmen, können diese aber auch durch New Work und durch die aktive Einführung vom mobilen Arbeiten, und speziell von Holiday Office, profitieren. Welche Vorteile sich für Unternehmen ergeben, lest Ihr in Teil 3.

Rechtsausschluss

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine (Rechts-)Beratung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche (Rechts-)Beratung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt eine/n Rechtsanwält:in oder eine/n Berater:in.

Der Beitrag Veränderungen der Arbeitswelt und Holiday Office – Teil 2: Handlungsfelder für Unternehmen erschien zuerst auf Holiday Office.

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Veränderungen der Arbeitswelt und Holiday Office – Teil 1: Herausforderungen für Unternehmen https://myholidayoffice.de/veraenderungen-der-arbeitswelt-und-holiday-office-teil-1-herausforderungen-fuer-unternehmen/ https://myholidayoffice.de/veraenderungen-der-arbeitswelt-und-holiday-office-teil-1-herausforderungen-fuer-unternehmen/#respond Tue, 02 Nov 2021 08:19:35 +0000 https://myholidayoffice.de/?p=332 Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die sogenannte New Work Bewegung und deren Ansätze beschäftigen sich auf verschiedenen Ebenen mit dieser "Neuen Arbeit(-swelt)", auf die sich viele Unternehmen bereits vorbereiten bzw. vorbereiten müssen, um im mittlerweile weltweiten Wettbewerb weiterhin bestehen zu können.

Welche Herausforderungen es in diesem Zusammenhang für Unternehmen heutzutage gibt, könnt Ihr in diesem Beitrag lesen.

Der Beitrag Veränderungen der Arbeitswelt und Holiday Office – Teil 1: Herausforderungen für Unternehmen erschien zuerst auf Holiday Office.

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VERÄNDERUNGEN DER ARBEITSWELT UND HOLIDAY OFFICE - TEIL 1

Vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmen heute?

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die sogenannte New Work Bewegung und deren Ansätze beschäftigen sich auf verschiedenen Ebenen mit dieser „Neuen Arbeit(-swelt)“, auf die sich viele Unternehmen bereits vorbereiten bzw. vorbereiten müssen, um im mittlerweile weltweiten Wettbewerb weiterhin bestehen zu können.


In der Umwelt der Unternehmen lassen sich u.a die folgenden Treiber dafür entdecken:

  • die fortschreitende Globalisierung,
  • der rasante technologische Fortschritt hin zur Technologisierung und Digitalisierung, und der damit einhergehende Wandel zur Wissensarbeit,
  • der Innovationsdruck, dem die Unternehmen durch den weltweiten Wettbewerb ausgesetzt sind,
  • den vorherrschenden Fachkräftemangel und die geringere Bindung der Arbeitnehmer an die Arbeitgeber 

Aufgrund dieser Herausforderungen müssen sich Unternehmen somit gezwungener Maßen auf den verschiedenen Ebenen anpassen (Mitarbeitende, Team, Führung, Organisation – zu lesen in Teil 2).

Auch wir haben bereits unsere Erfahrungen damit gemacht: Fiete ist selbst als Führungskraft tätig und Isa kommt aus dem Personalbereich. Zudem haben wir beide langjährige Erfahrungen aus dem Start-up-Umfeld, dessen Unternehmenskultur und Arbeitsweisen sich schon lange an den New Work Konzepten bedienen.

 

Möchte man sein Unternehmen ebenfalls auf New Work vorbereiten, ist folgendes Wichtig: New Work wird zwar durch entsprechende Technologien und Services unterstützt (z.B. Cloudbasierte Projektmanagement und Ablage-Programme, Videomeetings etc. – eine Übersicht dazu findet Ihr hier). Doch nicht die Implementierung solcher Tools reicht als Basis für die neue Arbeitswelt aus (nach dem Motto “Unsere Mitarbeitenden haben Laptops und dürfen auch mal Home Office machen – wir machen also New Work”). 

Der mit den oben genannten externen Faktoren einhergehende Wandel muss in den Köpfen des Teams und der Führungskräfte begleitet werden – gerade in traditionellen Unternehmen, in dem nicht selten eine “So haben wir das schon immer gemacht”-Mentalität herrscht, müssen alle durch umfangreiche Informationen und die Ermöglichung zur Mitgestaltung miteinbezogen und somit größtmögliche Akzeptanz für die bevorstehenden Veränderungen geschaffen werden.

Dazu gehören u.a. vorbereitend eine gemeinsame Betrachtung der Unternehmens-Kultur (sowohl im Soll- als auch im Ist-Zustand) und für die Umsetzung die Gestaltung passender Strukturen und Prozesse sowie die Erarbeitung von Richtlinien zur Zusammenarbeit (lest hierzu auch unseren Beitrag „Vorbereitung fürs Holiday Office – Teil 1: Für Unternehmen und Personalabteilungen“). Die einzelnen geplanten Maßnahmen sollten sich dann erst im nächsten Schritt an den vorhandenen Tools zur digitalen Unterstützung bedienen, um z.B. mobiles arbeiten zu ermöglichen. 

Die Umsetzung selbst sollte iterativ erfolgen, damit die einzelnen Schritte und Maßnahmen regelmäßig hinterfragt und die Veränderungen individuell an das Unternehmen angepasst werden können. Dabei sollten sowohl das Produkt des Unternehmens als auch die Bedürfnisse aller beteiligten Akteure Berücksichtigung finden – also sowohl die externen Gruppen, wie Kunden und Lieferanten, aber auch das Team als beinahe wichtigster Erfolgsfaktor innerhalb der neuen Arbeitswelt.

Gerade im Bereich der Wissensarbeit, der auch die digital arbeitende Zielgruppe von Holiday Office darstellt, stehen die/der Einzelne und ein optimal zusammenspielendes und hochmotiviertes Team im Vordergrund: deren Umsetzungsstärke, Expertise und Netzwerke sind die wichtigsten und nur schwer ersetzbaren Erfolgsfaktoren für das jeweilige Unternehmen.

Und auch wenn es scheint, als gäbe es Branchen, wie z.B. das klassische Handwerk oder körpernahe Dienstleistungen, bei denen es heute nur schwer vorstellbar ist, inwiefern auch hier das Wissen der Mitarbeitenden in Zukunft wichtiger sein wird, um Prozesse und Arbeitsweisen zu gestalten, als die eigentliche produzierende Arbeit oder Dienstleistung an sich, werden auch Unternehmen aus diesen Bereichen sich über kurz oder lang anpassen und mit New Work beschäftigen müssen, um innovativ zu sein, Wettbewerbsvorteile zu erlangen und ihre Mitarbeitenden langfristig zu binden.

Um all diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern und u.a. mobiles Arbeiten als Teil des New Work Konzepts und damit einhergehenden auch Holiday Office zu ermöglichen, sollten Unternehmen also rechtzeitig damit beginnen, die verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.


Was der Wandel damit auf Mitarbeiter- Führungs-, Team- und Organisationsebene auslöst, könnt Ihr in Teil 2 lesen.
In Teil 3 lest ihr, welche Vorteile sich dadurch für Arbeitgeber bieten.

Rechtsausschluss

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine (Rechts-)Beratung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche (Rechts-)Beratung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt eine/n Rechtsanwält:in oder eine/n Berater:in.

Der Beitrag Veränderungen der Arbeitswelt und Holiday Office – Teil 1: Herausforderungen für Unternehmen erschien zuerst auf Holiday Office.

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https://myholidayoffice.de/veraenderungen-der-arbeitswelt-und-holiday-office-teil-1-herausforderungen-fuer-unternehmen/feed/ 0
Finanzierungsmöglichkeiten fürs Holiday Office https://myholidayoffice.de/finanzierungsmoeglichkeiten-fuers-holiday-office/ https://myholidayoffice.de/finanzierungsmoeglichkeiten-fuers-holiday-office/#respond Fri, 29 Oct 2021 12:21:30 +0000 https://myholidayoffice.de/?p=296 Schon allein, wenn man seinen gesamten normalen Urlaub an einem anderen Ort verbringen möchte, kommen hohe Kosten auf einen zu - wie soll man dann noch mehr Urlaub bezahlen können?

Falls Ihr Euch diese Frage ebenfalls stellt, dann ist dieser Beitrag auf jeden Fall was für Euch!

Der Beitrag Finanzierungsmöglichkeiten fürs Holiday Office erschien zuerst auf Holiday Office.

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FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN
FÜRS HOLIDAY OFFICE

Wie man die zusätzlich anfallenden Kosten für eine Workation ausgleichen oder aufbringen kann

Photo by Josh Appel on Unsplash

Schon allein, wenn man seinen gesamten normalen Urlaub an einem anderen Ort verbringen möchte, kommen hohe Kosten auf einen zu –  wie soll man dann noch mehr Urlaub bezahlen können?

Zwar kann man die allgemeinen Kosten für Lebensmittel und Freizeit variabel anpassen (denn auch zu Hause muss man ja essen, geht mal ins Restaurant oder macht Ausflüge), aber je länger eine Reise dauert, desto höher sind natürlich auch die Kosten für die Unterkünfte vor Ort. Parallel dazu zahlt man dann aber zusätzlich noch die Miete der eigenen Wohnung bzw. die Kreditrate, wenn man ein Eigenheim besitzt. 

Folgende Möglichkeiten kamen uns in den Sinn, mit denen man sich finanzielle Erleichterung schaffen kann, wenn man ins Holiday Office gehen möchte:

Untervermietung der Wohnung

Eine erste einfache Möglichkeit, um Kosten zu sparen, wäre es, seine Wohnung bzw. sein Haus für die Dauer der Reise unterzuvermieten.

Diese Möglichkeit haben wir selbst zum Beispiel auch während unserer 3-Monatigen Elternzeitreise in Anspruch genommen. Praktisch hierbei ist, dass man weiß, dass sich während der Abwesenheit jemand in der Wohnung befindet und man weniger Sorgen vor Einbrüchen, unbemerkten Wasserrohrbrüchen oder ähnlichen Dingen haben muss, die einem die Reise wesentlich unentspannter machen können. 

Des Weiteren wurden in unserem Fall auch unsere Katzen liebevoll behütet (man spart sich hier also auch Kosten für eine Tierpension o.ä.), unsere Pflanzen wurden gegossen und unser Briefkasten wurde regelmäßig geleert. 

Wichtig hierbei ist, dass man sich vorher eine schriftliche Zustimmung des Vermieters holen muss. Diese entfällt natürlich, wenn man seine Eigentumswohnung bzw. das eigene Haus untervermieten möchte.

Bei der Festlegung des Mietpreises sollte man die sogenannte Mietpreisbremse im Auge behalten. Wenn man eine möblierte Wohnung vermietet, ist ein Aufschlag zur eigenen Miete jedoch gerechtfertigt. Auch Nebenkosten, beispielsweise für Wasser, Wärme, Strom und Internet können dem Untermieter anteilig berechnet werden. Die tatsächlich zu veranschlagende Miethöhe hängt jedoch vom Einzelfall und verschiedenen Faktoren ab. Hilfe zur Berechnung gibt es z.B. hier: Mietpreis berechnen bei immobilienscout24

Des Weiteren ist es wichtig, mit dem Untermieter einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Auch hier gibt es bereits Vorlagen:

Ein paar Tipps von uns

Vor der Abreise haben wir selbst nochmal Fotos von allen Räumen gemacht, um mögliche Schäden durch die Untermieterin im Nachhinein nachweisen zu können.

Einen Großteil unserer Sachen (Kleidung, Badezimmerequipment, Babyzubehör) haben wir in unserem Wohnmobil mit auf die Reise genommen. Alles andere wurde soweit wie möglich zusammengeräumt, um der Untermieterin Platz für ihre Sachen in den Schränken zu schaffen. Auch Lebensmittel in der Küche haben wir vor der Abreise soweit wie möglich aufgebraucht und den Rest mitgenommen.

Wichtige oder vertrauliche Dokument sowie persönliche Dinge und Wertgegenstände haben wir in einem Karton bei der Familie zwischengelagert.

Wir persönlich haben mit dieser Untervermietung nur positive Erfahrungen gemacht und würden es daher beim nächsten Mal wieder so machen.

Potentielle Untermietende findet Ihr z.B. über die gängigen Portale wie

  • Airbnb,
  • wg-gesucht.de oder
  • bei ebay Kleinanzeigen, aber auch
  • in regionalen Facebook-Gruppen oder mithilfe von
  • Aushängen in Universitäten.

Sollte Euer Vermieter die Untervermietung verweigern, habt ihr meist Sonderkündigungsrechte. Ihr könntet dann also überlegen, die Wohnung aufzugeben, was vom Nutzen-Aufwand her jedoch nur bei längeren Holiday Office-Reisen lohnenswert klingt.

Kündigung der Wohnung

Die Kündigung der Wohnung kann auch generell eine Alternative darstellen. Bereits im Vorfeld sollte man aber einen zumindest vorübergehenden Wohnplatz für die Zeit nach der Rückkehr organisieren (z.B. bei Freunden oder Familie bis man eine neue Wohnung gefunden hat).

Vermietung weiterer Besitztümer und Pausieren von Verträgen

Zusätzlich zur Wohnung können natürlich auch alle weiteren Besitzgüter, die Ihr während Eurer Reise nicht benötigt (z.B. Euer Auto), vermietet werden, um zusätzliche Einnahmequellen zu generieren. 

Schaut auch alle weiteren Verträge etc. durch – vielleicht gibt es Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder ähnlichen, die Ihr durch die Reise eh nicht nutzen und für den Zeitraum pausieren könnt.

Kosten sparen am Urlaubsort

Neben der Möglichkeit die Kosten am Wohnort zu minimieren, besteht auch die Alternative die Unterkunftskosten am Reiseort gering zu halten.

Es gibt Formate wie z.B. www.workaway.info. Hier erhält man Unterkunft und Verpflegung im Austausch für ein paar Stunden Arbeitskraft am Tag (z.B. bei Gastfamilien mit Bauernhöfen, handwerklichen Arbeiten oder sonstigen Projekten).

Dabei sollte man jedoch abwägen, wie viel Zeit man für seine normale Arbeit, die man ja mitnehmen möchte benötigt, und wie viel Zeit man in seinem Urlaub und der freien Zeit dann noch zur Verfügung hat.

Reisen mit Wohnmobil statt Hotel

Besitzt man selbst oder jemand aus der Familie- bzw. dem Bekanntenkreis ein Wohnmobil o.ä., könnte man auch damit verreisen – eine Neu-Anschaffung erfordert meist weiteren zusätzlichen Aufwand, z.B. für die Suche nach einem geeigneten Gefährt und auch hier kommen Kosten für den Kauf sowie die Ausstattung auf einem zu. Möchte man weitere Reisen auf diese Art planen oder das Fahrzeug danach wieder verkaufen, ist jedoch auch das vielleicht eine Überlegung wert. 

Da es kostenlose Stellplätze gibt, die man über Stellplatz-Apps fast überall finden kann, ist es hier generell möglich günstiger zu reisen.

Im Fall von Holiday Office sollte man jedoch im Hinterkopf behalten, dass man meist Internet zum arbeiten benötigt und somit an Campingplätze mit Internet oder Coworkingspaces in der Umgebung angewiesen ist. Man ist somit zwar insgesamt günstiger und flexibler, muss jedoch auch wesentlich mehr vorplanen.

Kredit aufnehmen

Statt Kosten einzusparen, könnte man auch versuchen, seine Workation zu finanzieren, indem man z.B. einen Kredit aufnimmt oder sich Geld leiht, das man dann jedoch auch wieder zurückzahlen muss.

Teilzeit-Sabbatical

Immer mehr Arbeitnehmende möchten während ihres Arbeitslebens ein Sabbatical machen, also eine individuell zwischen dem Arbeitnehmenden und Arbeitgeber vereinbarte länger-andauernde Sonderurlaubs-Zeit (meist mehrere Monate bis hin zu einem Jahr). 

Der Arbeitnehmende bleibt in dieser Zeit in dem Unternehmen angestellt und kehrt danach wieder zurück. 

Eine Variante kann es sein, in dieser Zeit sogenannten “unbezahlten Urlaub” zu nehmen und zuvor privat einen finanziellen Puffer anzusparen oder einen Kredit aufznehmen. 

Als weitere Alternative, um während der Auszeit trotzdem weiterhin finanzielle Einnahmen zu generieren und sozialversichert zu sein, wird jedoch oft vereinbart, dass das Gehalt vor der Reise trotz gleichhohem Arbeitsumfang nur noch zu einem gewissen Teil ausgezahlt und der Rest auf einem Gehalts-Konto angespart wird. Dieser wird dann während der Reise weiterhin ausgezahlt. 

Beispiel: Du arbeitest 40 Stunden pro Woche und vereinbarst 6 Monate vor der Reise nur noch 50% Deines Gehalts zu erhalten. Die restlichen 50% werden dann 6 Monate lang während Deiner Auszeit ohne, dass Du arbeitest, monatlich ausgezahlt. Zusätzlich können auch Zeitwertkonten mit Überstunden und Resturlaub gefüllt und im Sabbatical dann abgebaut werden.

 

Durch Holiday Office ergibt sich nun noch eine dritte Möglichkeit: das “Teilzeit-Sabbatical”. 

Heißt, man reduziert für den Holiday Office-Zeitraum seine Arbeitszeit (z.B. ebenfalls um 50%, also von 40 auf 20 Stunden pro Woche).

Der Arbeitnehmende arbeitet dann z.B. nur halbtags am Vormittag und nutzt den Nachmittag (oder umgekehrt) für Freizeitaktivitäten. Aber auch ein wochenweiser Wechsel zwischen Arbeit und Urlaub wäre denkbar.

Auch hier erhält man dann für den Reise-Zeitraum noch 50% seines Gehalts (da man ja vor Ort weiterhin 50% arbeitet), muss aber in den Monaten davor nicht auf einen Teil des Gehalts verzichten. 

 

Da es sich um eine individuell-gestaltbare Vereinbarung zwischen den Parteien handelt, kann dieses Modell flexibel angepasst werden, solange alle arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen z.B. im Bezug auf die maximale Arbeitsdauer, und sonstige Richtlinien eingehalten werden.

Beachtet hierzu jedoch unbedingt die verschiedenen Bestimmungen im Bezug auf die Dauer der Reise und den Zielort (Inland, EU, Nicht-EU) sowie deren Auswirkungen auf das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht.

Auch für den Arbeitgeber können sich zusätzliche Vorteile ergeben, da die Arbeitnehmenden nicht zu 100% aus dem Unternehmen gehen und noch einen Teil ihrer Aufgaben weiter bearbeiten können. 

(Teil-)Finanzierung über den Arbeitgeber

Manche Arbeitgeber veranstalten regelmäßige Retreats, um den Mitarbeitenden Entspannung vom stressigen Arbeitsalltag als Corporate Benefits zu bieten, oder auch sogenannte Offsite-Meetings (bei größeren Teams meist innerhalb von Abteilungen oder Projekt-Teams), um fernab des üblichen Arbeitsumfeldes gemeinsam z.B. an Innovationen, Strukturen & Prozessen oder der Kultur zu arbeiten.

Das Programm besteht meist aus speziellen Workshops je nach Anlass sowie Teambuilding-Maßnahmen. Es gibt aber auch immer Zeitfenster, in denen dringende Aufgaben, die nicht liegen bleiben können, abgearbeitet werden sowie Zeiträume, die der persönlichen Gestaltung zur Verfügung stehen.

Diese Ausflüge können nur einen, aber auch mehrere Tage dauern und werden meist an einem inspirierenden Ort abgehalten, der zusätzliche Freizeitmöglichkeiten in der Umgebung anbietet.

Diese Teamevents sind somit ebenfalls eine Mischung aus Arbeit und Freizeit und werden oft mindestens teilweise vom Arbeitgeber finanziert. Dieser übernimmt dann z.B. die Fahrtkosten, die Kosten für Übernachtung und/oder Verpflegung, für Freizeitaktivitäten oder lässt die Familienangehörigen mitreisen, was ebenfalls nochmal zu einem stärken Zusammenwuchs des Teams führen kann. Für die Zeit muss meist auch kein Urlaub genommen werden.

Aktuell dürfen Arbeitgeber sich bereits im vorgegebenen Rahmen steuer- und sozialversicherungsfrei am Home Office beteiligen oder Reisekosten bei Dienstreisen bezuschussen. Auch bei der Einkommenssteuererklärung können die Kosten in diesem Rahmen bereits von Arbeitnehmenden geltend gemacht werden.

Für das Holiday Office-Modell bzw. das mobile Arbeiten gibt es leider noch keine derartigen Regelungen – wir blicken gespannt darauf, was die Gesetzgebung hier in Zukunft ermöglicht.

Habt Ihr noch weitere Ideen oder Erfahrungen zum Thema “Finanzierung von Holiday Office”? Schreibt gerne unten in die Kommentare!

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Der Beitrag Finanzierungsmöglichkeiten fürs Holiday Office erschien zuerst auf Holiday Office.

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